Hausordnung

DIE FREIHEIT DES EINZELNEN HÖRT DORT AUF, WO SIE DIE FREIHEIT DES ANDEREN EINZUSCHRÄNKEN BEGINNT!

Bezugnehmend auf die §§43 – 50 des SchUG und der VO des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst BGBl. Nr. 373/1974 erstellte die Mittelschule folgende

HAUSORDNUNG

§ 1: Unterrichtseinheiten und Pausenzeiten

Einlass 7.15

1. Stunde 7.30 - 8.20

2. Stunde 8.25 – 9.15

3. Stunde 9.20 – 10.10

4. Stunde 10.25 – 11.15

5. Stunde 11.20 – 12.10

6. Stunde 12.10 – 12.55

7. Stunde 13.15 – 14.05

8. Stunde 14.05 – 14.55

9. Stunde 14.55 – 15.45

§ 2: Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

a) Das Schulgebäude darf erst um 7.00 Uhr betreten werden (davor keine Aufsicht).

b) Die Klassenräume dürfen erst um 7.15 Uhr betreten werden.

c) Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen das Schulgebäude zu Beginn bzw. am Ende des Unterrichts ausnahmslos über den Garderobeneingang und ziehen dort die Hausschuhe an bzw. aus (keine Holzpantoffeln, keine Turnschuhe …).

d) Jede Schülerin und jeder Schüler bewahrt die Hausschuhe in seinem Spind auf.

e) Das Schulgebäude wird nach Unterrichtsschluss (bzw. nach dem Umziehen) sofort verlassen, da keine Aufsicht gewährleistet wird.

§ 3: Pausenordnung

a) Die Zeit vor Unterrichtsbeginn (7.15 – 7.30) verbringen die Schülerinnen und Schüler in der eigenen Klasse bzw. nützen die Zeit zum Toilettengang.

b) Während der Pause ist das Unterrichtmaterial für die kommende Stunde vorzubereiten.

c) Der Aufenthalt am Gang ist in den Pausen gestattet (nur am Stockwerk der eigenen Klasse). Der Klassenwechsel ist erst mit dem Einläuten der nächsten Stunde erlaubt.

d) Das Betreten fremder Klassenräume ist ohne Lehrperson nicht gestattet.

e) Die Garderoben werden in Pausen ohne Aufsicht einer Lehrkraft nicht betreten.

f) In Gemeinschaftsräumen achten alle Personen der Schulgemeinschaft auf Ordnung und Sauberkeit (Tafel löschen, Sessel auf die Tische stellen, Fenster schließen, Boden säubern).

g) Die Klassenordnerinnen und Klassenordner werden wöchentlich vom Klassenvorstand bestimmt. Die Aufgaben sind:

- Sorge für Ordnung und Sauberkeit in der Klasse;

- Löschen der Tafel nach Stundenende und bei Unterrichtsschluss;

- Kontrolle, ob am Unterrichtsende alle Sessel hinaufgestellt, die Fenster geschlossen wurden und die Rollläden hochgezogen sind.

h) Das Schulhaus darf von Unterrichtsbeginn bis zum Unterrichtsende nicht verlassen werden, auch nicht in den Pausen.

Ausnahme: In den Freistunden darf mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern das Gebäude verlassen werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Spezielle Aufsicht nach Vereinbarung

Die Pausenordnung wird verschärft.

§ 4: Verhalten im Katastrophenfall

a) Bei Ertönen des Alarmzeichens (Sturmläuten) haben die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsräume und das Schulgebäude unter der Führung der jeweiligen Klassenlehrerin bzw. des jeweiligen Klassenlehrers auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg rasch zu verlassen und sich auf den dafür bestimmten Plätzen außerhalb des Gebäudes zu sammeln.

b) Schulsachen sowie in der Garderobe aufbewahrte Kleidungsstücke sind im Schulgebäude zurückzulassen.

c) Nach Ankunft auf dem Sammelplatz ist sofort mit Hilfe einer Namensliste die Vollzähligkeit der Anwesenden zu überprüfen. Falls ein Klassenmitglied abwesend ist, so ist dies unverzüglich der Schulleitung zu melden.

d) Die Schülerinnen und Schüler haben sich solange auf ihren Sammelplätzen aufzuhalten, bis von der Schulleitung weitere Weisungen erfolgen.

§ 5: Beschädigungen, Ersatzleistungen, Unfälle

a) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln.

b) Hat eine Schülerin bzw. ein Schüler fremdes Eigentum im Schulbereich beschädigt, so hat sie bzw. er dies sofort in der Direktion zu melden.

c) Unfälle, die sich während des Unterrichts, in den Pausen oder während sonstiger Schulveranstaltungen ereignen, sind unverzüglich in der Direktion zu melden.

d) Sollte es zu einem Unfall kommen und der Besuch einer medizinischen Einrichtung notwendig sein, ist die Unfallmeldung schnellstmöglich dem Klassenvorstand zu übergeben.

§ 6: Unterrichtsstunden außerhalb des Schulbereiches

Findet eine Unterrichtsstunde außerhalb des Schulgebäudes (z. B. Sportplatz, Schwimmbad, Kunsteisbahn, Tennisanlage …) statt, so haben die Schülerinnen und Schüler vor Beginn dieser Stunde auf ihre Lehrkraft, auf den von ihr angeordneten Plätzen, zu warten und können dort mit Einverständnis der Erziehungsberechtigen auch entlassen werden.

§ 7: Aufbewahren von Eigentum, Verluste, Funde

a) Die Schülerinnen und Schüler dürfen Kleidungsstücke nur in der für sie bestimmten Garderobe aufbewahren.

b) Nach Unterrichtsschluss sind alle Kleidungsstücke, mit Ausnahme der Hausschuhe, wieder mit nach Hause zu nehmen. Am Ende des Schuljahres ist der Spind zu räumen und der Schlüssel dafür abzugeben.

c) Turngewand und Turnschuhe (mit heller Sohle) können in einem Stoffbeutel im eigenen Spind aufbewahrt werden.

d) Vor Beginn einer Turnstunde sind Wertsachen der Lehrperson zwecks Aufbewahrung zu übergeben.

e) Smartphones sind während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und in den dafür vorgesehenen Orten zu verwahren.

f) Abhandengekommene Wertsachen sind unverzüglich in der Direktion zu melden. Ebenso sind dort auch Fundgegenstände abzugeben.

g) Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

§ 8: Pflichten der SchülerInnen laut § 43 des SchUG

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 des SchOG) zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern.

Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die sie angemeldet sind, regelmäßig teilzunehmen, sich an den verpflichtenden, vorgeschriebenen Schulveranstaltungen zu beteiligen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.

§ 9: Fernbleiben von der Schule

Fernbleiben von der Schule ist in folgenden Fällen zulässig:

a) bei gerechtfertigter Verhinderung,

b) Krankheit der Schülerin bzw. des Schülers,

c) Gefahr der Übertragung von ansteckenden Krankheiten,

d) außergewöhnlichen Ereignissen im Leben der Schülerin bzw. des Schülers (Taufe, Hochzeit …) oder

e) bei Erlaubnis durch Direktion oder Klassenvorstand.

Jedes Fernbleiben von der Unterrichtsteilnahme ist bereits am ersten Tag unverzüglich von den Erziehungsberechtigten telefonisch vor Unterrichtsbeginn in der Direktion zu melden. Jedes Fernbleiben muss zusätzlich von den Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden.

§ 10: Hinweise für den Aufenthaltsbereich in Freistunden

Am Vormittag:

a) Die Schülerinnen und Schüler dürfen im Aufenthaltsbereich essen, ihre Aufgaben machen oder einer anderen leisen Beschäftigung nachgehen.

b) Der Aufenthaltsbereich ist sauber zu halten, es gibt kein Lärmen, Laufen oder Raufen.

c) Smartphones sind während der Schulzeit immer ausgeschaltet und an dafür vorgesehenen Orten verwahrt.

Nach der 6. Stunde:

d) Das Schulgebäude ist in Freistunden zu verlassen, da keine Aufsicht gewährleistet ist.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Sollte es zu Beschädigungen des Schulinventars oder an Gegenständen der Mitschülerinnen und Mitschülern kommen, haftet die Verursacherin bzw. der Verursacher. Bei Verunreinigungen sind gesonderte Vereinbarungen die Folge, verbunden mit eventuellen Reinigungsaktionen bzw. Reinigungskosten.

Schuleigene Bestimmungen

Folgende Verhaltensregeln vereinbaren wir aus Gründen der Hygiene, Sicherheit, Gesundheit und Moral:

· Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ist es verboten, Bild- und Tonaufnahmen zu machen.

· Die Inbetriebnahme elektronischer Geräte ist für die Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts (d. h. in den Freistunden und Pausen) nicht erlaubt.

· Dem Zweck und Anlass entsprechende Kleidung ist erwünscht (keine Jogginghose). Auf Sauberkeit ist zu achten.

· Sportgewand ist nur in den Turnstunden zu tragen.

· Es gilt allgemeines Kaugummiverbot im gesamten Schulgebäude.

· Sichtbare Piercings (ausgenommen Ohrenbereich) sind nicht erwünscht.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

· Bei unerlaubtem Nutzen von elektronischen Geräten wird der Gegenstand von der Lehrperson abgenommen und nach der Unterrichtseinheit wieder retourniert.

· Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und -schülern ist Respekt entgegenzubringen. Allen Mitmenschen gegenüber soll höflich, verständnisvoll und hilfsbereit begegnet werden.

· Den Anweisungen von Lehrkräften, Schulleitung und Schulwartin bzw. Schulwart wird Folge geleistet.

· Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

· Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Waffen ...) in die Schule ist verboten.

· Sollte eine Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht in der Klasse sein, ist dies in der Direktion zu melden.

· Lärmen, Laufen, Raufen und Schimpfen ist im Schulgebäude zu unterlassen.

· Rassistische, gewalttätige oder sexistische Wortmeldungen und Symbole sind strengstens verboten.